Zwei Balkonkraftwerke an einem Zähler: erlaubt? (Zähler vs. Stromkreis)

Armen Ter-Oganezov · 05. Juli 2026

Zwei Solarmodule nebeneinander an einem Balkongeländer

Ein Balkonkraftwerk reicht dir nicht und du überlegst ein zweites? Kurz: Ja, du darfst mehrere Steckersolar-Geräte an einem Zähler betreiben, aber nur, solange ihre Wechselrichter zusammen 800 VA und die Module zusammen 2.000 Wp nicht überschreiten. Der Denkfehler, den fast alle machen, betrifft den Unterschied zwischen Zähler und Stromkreis. Der Reihe nach.

Die 800 VA gelten pro Zähler, nicht pro Gerät

Das ist der entscheidende Punkt: Die Grenze von 800 VA (Wechselrichter) und 2.000 Wp (Module) gilt in der Summe pro Zähler (genauer: pro Entnahmestelle/Marktlokation), nicht pro einzelnem Gerät. Die Bundesnetzagentur schreibt, dass mehrere Steckersolargeräte nach den EEG-Sonderregeln betrieben werden dürfen, „solange die maximalen Leistungswerte in der Summe nicht überschritten werden”; zusammenzurechnen sind „alle Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle”.

Konkret heißt das:

KonstellationErlaubt als einfaches Balkonkraftwerk?
2 Geräte mit je 400 VA am selben Zähler (= 800 VA)Ja
2 Geräte mit je 800 VA am selben Zähler (= 1.600 VA)Nein, das ist dann eine normale PV-Anlage (Fachkraft nötig)
2 Geräte an derselben MehrfachsteckdoseNein (verboten, Brandgefahr)
2 Wohnungen mit je eigenem Zähler, je 800 VAJa, jeder Zähler hat sein eigenes Kontingent

Zwei volle 800-VA-Sets am selben Zähler sind also kein einfaches Balkonkraftwerk mehr, sondern eine anmeldepflichtige PV-Anlage mit Elektrofachkraft.

Zähler ist nicht gleich Stromkreis

Der zweite häufige Irrtum: Ein Zähler versorgt meist mehrere Stromkreise (Küche, Wohnzimmer usw.). Für die Rechen-Grenze zählt aber der Zähler, nicht der einzelne Stromkreis. Aus Sicherheitsgründen gilt zusätzlich: pro Steckdose bzw. Stromkreis immer nur ein Gerät, und keine Mehrfachsteckdose, sonst droht Leitungsüberlastung (mehr dazu unter Verlängerungskabel & Mehrfachsteckdose).

Ehrlich dazugesagt: Die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95 verlangt eine Kennzeichnung am Stecker, dass nur ein Steckersolargerät pro Haushalt angeschlossen werden soll. Das klingt strenger als die EEG-Regel. Auflösung: Die Norm ist eine (freiwillige) Produkt- und Sicherheitsvorgabe für Hersteller und soll naives Zusammenstöpseln verhindern; die EEG-/Anmelde-Regel erlaubt rechtlich mehrere kleine Geräte bis in Summe 800 VA. Wer sichergehen will, bleibt bei einem Gerät pro Haushalt oder verteilt zwei kleine Geräte sauber auf getrennte Stromkreise.

Anmeldung: zwei Geräte, ein Eintrag

Betreibst du zwei Geräte an einem Zähler, meldest du sie im Marktstammdatenregister als eine Anlage mit der Summe der Wechselrichterleistung an, nicht als zwei getrennte Einträge. Die separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit der Gesetzesänderung ohnehin entfallen, es bleibt nur der Eintrag im Register (innerhalb eines Monats).

Bußgeld: real, aber selten in voller Höhe

Wer sein Gerät nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nach § 95 EnWG ist dafür theoretisch eine Geldbuße von bis zu 50.000 € möglich. Das ist eine Obergrenze für die Melde-Pflichtverletzung, in der Praxis wird es bei einem kleinen Balkonkraftwerk deutlich geringer gehandhabt. Der Punkt bleibt: anmelden ist Pflicht, und der Aufwand dafür ist minimal.

Häufige Fragen

Darf ich zwei Balkonkraftwerke an einen Zähler anschließen?

Ja, solange die Wechselrichter zusammen 800 VA und die Module zusammen 2.000 Wp nicht überschreiten. Zwei volle 800-VA-Sets am selben Zähler sind dagegen keine einfachen Balkonkraftwerke mehr.

Zählt die Grenze pro Steckdose oder pro Zähler?

Für die Rechen-Grenze zählt der Zähler (die Entnahmestelle). Pro Steckdose bzw. Stromkreis sollte aus Sicherheitsgründen aber nur ein Gerät hängen, niemals über eine Mehrfachsteckdose.

Wie melde ich zwei Geräte an?

Als eine Anlage im Marktstammdatenregister mit der summierten Wechselrichterleistung, nicht als zwei Einträge.


Mehr dazu: Die 800-Watt-Grenze 2026 · Wie viele Module an 800 Watt? · Balkonkraftwerk anmelden

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