Balkonkraftwerk in der Eigentümergemeinschaft: Antrag und Beschluss
Als Wohnungseigentümer hast du seit Oktober 2024 einen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk anzubringen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG). Aber: Du brauchst vorher einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Wer ohne Beschluss montiert, riskiert den Rückbau.
Wichtig zuerst: ohne Beschluss droht der Rückbau. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine von außen sichtbare Solaranlage am Balkon eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums ist, auch wenn nichts in die Bausubstanz eingegriffen wird. Ohne vorherigen Beschluss kann die Gemeinschaft die Entfernung verlangen (BGH, Urteil vom 18.07.2025, V ZR 29/24). Die gute Nachricht: Den Beschluss kannst du verlangen, und die Versammlung kann ihn mit einfacher Mehrheit fassen.
Deine Rechtslage in Kürze
- Du hast einen Anspruch (das "Ob"). Die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte ist seit dem 17. Oktober 2024 eine privilegierte bauliche Veränderung. Jeder Eigentümer kann sie verlangen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG).
- Die WEG bestimmt das "Wie". Über die Durchführung wird im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung beschlossen (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WEG). Die Gemeinschaft darf also Vorgaben zu Befestigung, Optik und Sicherheit machen, das Vorhaben aber nicht grundsätzlich ablehnen.
- Einfache Mehrheit genügt. Für den Gestattungsbeschluss reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
- Grenze: Verlangt werden kann nichts, was die Wohnanlage grundlegend umgestaltet oder einzelne Eigentümer unbillig benachteiligt (§ 20 Abs. 4 WEG). Nur darauf kann sich eine zulässige Ablehnung wegen Unzumutbarkeit stützen.
So gehst du Schritt für Schritt vor
- Bitte die Verwaltung frühzeitig (per E-Mail oder Post), deinen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung zu setzen, und lass dir das bestätigen. Nutze dafür den Muster-Antrag unten.
- Beschreibe die Maßnahme nach Art, Maß und Umfang (was, wo, wie, mit welcher Leistung und Befestigung). Lege den Muster-Beschluss als Formulierungsvorschlag bei.
- Die Versammlung fasst den Gestattungsbeschluss mit einfacher Mehrheit. Erst danach montieren.
- Nach der Zustimmung meldest du die Anlage im Marktstammdatenregister an.
Muster-Antrag an die Verwaltung
Damit bittest du um Aufnahme in die Tagesordnung. Felder am Bildschirm ausfüllen, dann kopieren (für E-Mail) oder drucken (für Post, druckt nur den Antrag).
An (Verwaltung / Verwalter)
Betreff: Antrag auf Gestattung eines Steckersolargeräts (Balkonkraftwerk) und Aufnahme in die Tagesordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige, an meiner Wohneinheit ein Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) zu installieren, und beantrage die Gestattung durch die Eigentümerversammlung. Ich bitte Sie, diesen Antrag in die Tagesordnung der nächsten Versammlung aufzunehmen und mir dies kurz zu bestätigen.
Die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte zählt seit Oktober 2024 zu den privilegierten baulichen Veränderungen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG). Über die Art der Durchführung entscheidet die Gemeinschaft; der Gestattungsbeschluss genügt mit einfacher Mehrheit.
Die geplante Maßnahme nach Art, Maß und Umfang:
- Ort: Außenseite der Balkonbrüstung, Wohneinheit Nr.
- Modulleistung: ca. Wp, Wechselrichter max. 800 VA
- Befestigung:
- Farbe / Optik:
- Anschluss über eine vorhandene Außensteckdose
- Anmeldung im Marktstammdatenregister erfolgt durch mich
Einen Formulierungsvorschlag für den Beschluss lege ich bei. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Muster-Beschluss (Formulierungsvorschlag)
Diesen Text kann die Eigentümerversammlung als Gestattungsbeschluss fassen. Lege ihn deinem Antrag bei, damit die Verwaltung einen fertigen Beschlussvorschlag hat.
Beschlussantrag: Gestattung eines Steckersolargeräts (Balkonkraftwerk)
Die Eigentümergemeinschaft gestattet dem Eigentümer der Wohneinheit Nr. die Installation und den Betrieb eines Steckersolargeräts (Balkonkraftwerk) an der Außenseite der Balkonbrüstung. Es handelt sich um eine privilegierte bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG. Die Gestattung erfolgt unter folgenden Maßgaben:
- Anlage: Steckersolargerät mit einer Wechselrichter-Einspeiseleistung von höchstens 800 VA. Die Module überschreiten Höhe und Breite der Balkonbrüstung nicht; Farbe einheitlich (z. B. schwarz/anthrazit).
- Befestigung: fachgerecht und sturmsicher nach Herstellervorgaben und den anerkannten Regeln der Technik, sodass keine Teile herabfallen können. Bevorzugt mit Klemmhalterung ohne Eingriff in die Bausubstanz (kein Bohren in die Fassade).
- Elektrischer Anschluss: über eine vorhandene Außensteckdose, ohne Beeinträchtigung der Hausstromversorgung und unter Beachtung der geltenden Sicherheitsregeln.
- Anmeldung: Der Eigentümer meldet die Anlage im Marktstammdatenregister an und weist die Registrierung der Verwaltung unaufgefordert nach.
- Haftung und Versicherung: Der Eigentümer haftet für die Verkehrssicherheit der Anlage und weist eine ausreichende Haftpflichtversicherung nach.
- Kosten: Anschaffung, Montage, Betrieb, Wartung sowie ein späterer Rückbau gehen allein zulasten des antragstellenden Eigentümers.
- Wartung und Rückbau: Der Eigentümer hält die Anlage instand und stellt bei einer Entfernung den ursprünglichen Zustand wieder her. Die Gestattung ist auf diese Wohneinheit und diesen Eigentümer bezogen.
Diese Vorlagen sind eine allgemeine Hilfestellung und ersetzen keine Rechtsberatung. Eigentums- und Beschlussfragen entscheiden im Einzelfall; bei Unsicherheiten oder besonderen Konstellationen (etwa Denkmalschutz oder die Bindung eines Käufers an die Rückbaupflicht) lass den Text vor der Versammlung anwaltlich prüfen.
Was die WEG darf und was nicht
- Nicht erlaubt: eine grundsätzliche Ablehnung, eine Ablehnung ohne Begründung oder allein aus optischen Gründen. Abgelehnt werden darf nur, wenn die Installation unzumutbar wäre.
- Erlaubt: Vorgaben zur Art und Weise der Aus- und Durchführung, etwa zu einer sicheren Befestigung, zur Statik oder zu einer einheitlichen Optik.
Kosten, Versicherung, Rückbau
Die Montage- und möglichen Folgekosten trägt der antragstellende Eigentümer allein. Empfehlenswert ist eine Haftpflichtversicherung, die Schäden durch herabfallende Teile abdeckt. Wie viel die Anlage an deinem Standort bringt und wann sie sich rechnet, schätzt du vorab im Ertragsrechner ab. Mögliche Zuschüsse findest du im Förder-Tracker.
Mieter statt Eigentümer?
Wenn du zur Miete wohnst, gilt für dich § 554 BGB statt des WEG-Rechts. Den passenden Brief an den Vermieter findest du hier: Balkonkraftwerk-Musterbrief für Mieter.
Häufige Fragen
Darf ich als Eigentümer ohne Beschluss anbringen?
Nein. Eine sichtbare Anlage an der Brüstung ist eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums. Ohne Beschluss kann die Gemeinschaft den Rückbau verlangen (BGH, V ZR 29/24). Du hast aber einen Anspruch auf den Beschluss (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG).
Welche Mehrheit braucht der Beschluss?
Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht aus.
Kann die WEG mein Balkonkraftwerk verbieten?
Grundsätzlich nicht. Sie darf nur bei Unzumutbarkeit ablehnen, aber Vorgaben zur Ausführung machen.